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Was sind die Vorteile des LebenswerkPolicen-Konzept?

Sofortige Liquiditätsabsicherung im Erbfall

Mit dem LebenswerkPolicen-Konzept können wir über die Allianz eine sofortige Liquiditätsabsicherung im Erbfall sicherstellen. Alternativ bietet das Allianz WertsicherungsKonzept einen Vermögenserhalt bei gleichzeitigem Bezug einer lebenslangen Altersrente.

Ohne Risiko

Erbfallrisiken werden sofort und lebenslang für die Familie ausgeschlossen.

Vermögensschutz

Vermeidung von Zugriffen auf das betriebliche und private Vermögen.

Streitlos

Bewahrung des Familienfriedens in der Unternehmerfamilie.

Planbarkeit

Begleichung der anfallenden Erbschaftssteuer (Planbarkeit in der Erbschaftssteuerfrage).

Umsetzung

In Abstimmung mit den Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern der Unternehmerfamilie.

Unabhängigkeit

Das LebenswerkPolicen-Konzept ist Unabhängigkeit von Banken.

Flexibel

Keine Immobilien- oder Unternehmensnotverkäufe mehr bzgl. Liquiditätsengpässen.

Volle Freiheit

Die private und unternehmerische Freiheit bleiben erhalten.

Liquiditätsbelastungen für Familienunternehmen

Warum vorsorgen?

Familienunternehmen können in besonderem Maße von Liquiditätsbelastungen im Erbfall belastet werden. Sei es durch die Erbschaftssteuer, Abfindung weichender Erben, Pflichtteilsansprüche oder weitere Liquiditätsabflüsse und Vermögenseingriffe.

Neue Erbschaftssteuerreform: Das hat sich geändert!

Gesetzesentwurf zur Erbschaftssteuer im Juni 2016

Die Koalition hat sich auf einen Gesetzentwurf zur Erbschaftssteuer verständigt. Grundsätzlich neu ist, dass bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Herausfordernde Bedeutung hat der neue Entwurf daher vor allem für Großvermögen. Hier sehen Sie die wesentlichen Änderungen. Das nicht begünstigte Vermögen sowie Privatvermögen ist nach wie vor nicht begünstigt. Dagegen werden einige der bisherigen Vergünstigungen verschärft.

Bedürfnisprüfung

Ab Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall soll es eine „Bedürfnisprüfung“ geben. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftssteuer finanziell überfordern würde. Unterhalb dieser Grenze gibt es weiterhin Vergünstigungen. Lässt sich der Erbe auf die Bedürfnisprüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden. Wird die Steuer aus dem Privatvermögen gezahlt, kann sie zehn Jahre lang zinslos gestundet werden – allerdings nur im Erbfall und nicht bei einer Schenkung.

Abschmelzmodell

Der Erbe hat jedoch ein Wahlrecht. Will er sein Privatvermögen nicht offenlegen, greift ein Abschlagsmodell: Mit wachsendem Unternehmensvermögen muss ein größerer Teil des Betriebsvermögens versteuert werden. Die Verschonung sinkt schneller mit der Größe des Unternehmensvermögens – bis auf null. Es würde im Extremfall also keine Verschonung geben. Keine Verschonung wird gewährt ab einem Erwerb von 90 Millionen Euro.

Familienunternehmen: Für Familienunternehmen mit Kapitalbindung beziehungsweise Verfügungsbeschränkung – der Erbe kann nicht frei über Gewinne oder Verkäufe entscheiden – ist ein Steuerabschlag auf den Firmenwert geplant. Der darf maximal 30 Prozent betragen.

Kleinbetriebe

Unterhalb der Schwelle von 26 Mio. Euro begünstigtem Vermögen verbleibt es bei der bisherigen Steuerbefreiung. Es sind folgende Lohnsummenregelungen und Behaltensfristen einzuhalten.

  • Die Arbeitnehmerzahl, bei der Betriebe von der Einhaltung der Lohnsummenregelung ausgenommen sind, wird auf drei Arbeitnehmer abgesenkt
  • Bei Betrieben mit mehr als drei aber nicht mehr als zehn Beschäftigten die Mindestlohnsumme bei einer Lohnsummenfrist von fünf Jahren auf 250 Prozent und bei einer Lohnsummenfrist von sieben Jahren auf 500 Prozent abgesenkt.
  • Bei Betrieben mit mehr als zehn aber nicht mehr als 15 Beschäftigten wird die einzuhaltende Mindestlohnsumme auf 300 Prozent beziehungsweise 565 Prozent abgesenkt.
Betriebs- und Verwaltungsvermögen

s soll bei der Abgrenzung zwischen „verschonungswürdigem“ und „nichtverschonungswürdigem“ Vermögen bleiben. Anders als Betriebsgrundstücke und Maschinen wird Verwaltungsvermögen besteuert und nicht „verschont“. 10 Prozent des Verwaltungsvermögens bleiben pauschal steuerfrei, auch Tatbestände wie die betriebliche Altersvorsorge oder verpachtete Grundstücke.

Investitionsklausel

Mittel aus einem Erbe, die gemäß dem vorgefassten Willen des Erblassers innerhalb von zwei Jahren nach seinem Tod für Investitionen in das Unternehmen getätigt werden, sollen steuerrechtlich begünstigt werden.

Unternehmenswert

Für das vereinfachte Ertragswertverfahren gibt es eine neue Berechnung. Das jetzige Verfahren führt angesichts der Niedrigzinsen zu unrealistisch hohen Firmenwerten. Bisher werden diese ermittelt, indem ein Kapitalisierungsfaktor von rund 18 mit dem Gewinn multipliziert wird. Künftig soll sich dieser Faktor zwischen 10 und maximal 12,5 bewegen. So kann es passieren, dass bereits bei einem Gewinn von 7,2 Millionen Euro bei Faktor 12,5 der Grenzwert von 90 Mio. Euro erreicht wird, bei dem es überhaupt keine mehr gibt.

Ausland

Für international aufgestellte Familienunternehmen bleibt es bei Begünstigungsfähigkeit von Firmenbeteiligungen außerhalb der EU, wenn sie von einer Holdinggesellschaft gehalten werden.

Steuertricks

Missbräuchliche Steuergestaltung wird eingeschränkt. Wenn das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen 90 Prozent des gesamten Betriebsvermögens überschreitet, wird die Verschonung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgeschlossen.

Fazit

Für Familien großer Vermögen verschärft sich die Liquiditätsbelastung im Erbfall. Eine noch so gut durchdachte Unternehmensnachfolge kann in sich zusammenbrechen, wenn ein Familienunternehmen unvorbereitet den Liquiditätsbelastungen eines Erbfalls ausgesetzt ist. Wir bieten unternehmensindividuelle Vorsorgelösungen zur Bewältigung der Risiken aus dem neuen Erbschaftssteuerrecht.

Die LebenswerkPolice bietet die Lösungen

Lösungen für Ihre Herausforderungen

Ursprünglich wurde mit dem Konzept eine Erbschaftssteuerversicherung nachgebildet, um die Erbschaftssteuer zeitpunktgerecht bezahlen zu können. In den letzten Jahren haben wir mit Familienunternehmen und deren Beratern viele Herausforderungen meistern können. Neben der Finanzierung der Erbschaftssteuer waren dies beispielsweise:

Einbettung der Lösungen in die Strategie der Berater der Familie

Wir begleiten direkt Unternehmen und oftmals auch Family Offices, Anwaltskanzleien oder Steuerberater bei der Erbschaftssteuerfrage. Die LebenswerkPolicen-Konzeption ist ein wertvoller Bausteine eines jeden Nachfolgekonzeptes. Über den Erst- und Rückversicherungsmarkt können pro Person bis zu 100 Mio. Euro Versicherungssumme für die nachfolgende Generation zur Verfügung gestellt werden.

1. Die Vorstellung

Vorstellung des LebenswerkPolicen-Konzepts bei Ihnen vor Ort.

2. Die Analyse

Wir erstellen für Sie kostenlos eine finanzwirtschaftliche Analyse.

3. Das Lösungskonzept

Verhandlung eines Lösungskonzeptes mit der Allianz mit Vermögenssimulationen.

4. Die Einbettung

Einbettung der Lösung in Strategie der Berater der Familie.

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Über uns

Wir begleiten seit vielen Jahren namhafte Familienunternehmen, deren Rechts- und Steuerberater sowie bekannte Family Offices bei Erbvorsorgelösungen. Als führende Allianz Sozietät im Bereich der Personenversicherung unter rund 8.500 Allianzagenturen betreuen wir im gesamten Bundesgebiet zahlreiche Familienunternehmen. Seit 15 Jahren begleiten wir diese auch bei Erbvorsorgelösungen.

tm-rockenfeller

Gunnar Rockenfeller

Rechtsassessor
Versicherungskaufmann

tm-pflueger

Benjamin Pflüger

MBA
Dipl.- Betriebswirt

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